Gesetze / Fahrerlaubnis-Verordnung
FeV§ 65 Ärztliche Gutachter
Stand: 10.06.2019
Der Facharzt hat seine verkehrsmedizinische Qualifikation (§ 11 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1), die sich aus den maßgeblichen landesrechtlichen Vorschriften ergibt, auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage eines Zeugnisses der zuständigen Ärztekammer. Abweichend von Satz 1 und 2 reicht auch eine mindestens einjährige Zugehörigkeit zu einer Begutachtungsstelle für Fahreignung (Anlage 14) aus.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 65 FeV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VGH Bayern, 19.12.2022 – 11 B 22.632Zitiert von 12
- VG Saarland Saarlouis, 18.02.2011 – 10 K 549/10
- VGH Bayern, 02.09.2025 – 11 CS 25.984Zitiert von 1
- VGH Bayern, 31.05.2023 – 11 ZB 23.152Zitiert von 5
- VG Saarland Saarlouis, 01.03.2013 – 10 L 360/13
- VG Braunschweig, 23.02.2007 – 6 B 413/06Zitiert von 7
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.06.2019 Ausfertigung
§ 65 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Juni 2019 (BGBl. I 756)
BGBl. 2019 I S. 756
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.